Von den 7,4 Millionen Beschäftigten auf sogenannter 400-Euro-Basis sind ca. 4,65 Millionen Frauen. Ein Großteil dieser Menschen übt über mehrere Jahre zwei bis drei Jobs aus um Familie oder Kinder zu ernähren. Tobias Darmer, Vorsitzender der Erlenseer SPD und Mitglied im Vorstand der SPD Main-Kinzig, beschreibt das Problem: Häufig werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Bereich deutlich unter Durchschnitt bezahlt, und werden auch von späterer Altersarmut bedroht. Wir brauchen härtere Regeln für die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern, die auf Kosten der Menschen und der Sozialkassen ihre eigenen Profite maximieren.
Rosi Wenzel von der AG 60plus ergänzt: Und es geht uns besonders um das Thema Altersarmut, z.B. bei Millionen Frauen, deren ausschließliches Einkommen in einer geringfügigen Beschäftigung besteht, und die dann wegen eines geringen Rentenanspruches noch die staatliche Grundsicherung beantragen müssen.
Die Sozialdemokraten im Kreis sind sich einig: Würden Arbeitnehmer in Deutschland besser bezahlt werden, würde sich die Frage einer Zuschussrente oder Mindestrente, wie gerade von Ursula von der Leyen und von Sigmar Gabriel angestoßen, gar nicht erst stellen.
Deshalb hat sich der Kreisvorstand der SPD Main-Kinzig mit der Problematik geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse, sogenannter 400-Jobs, eingehend beschäftigt. Der Anstoß hierzu kam von einer gemeinsamen Initiative der Arbeitsgemeinschaften der Kreis-SPD. Die Arbeitsgemeinschaften AfA (Arbeitnehmer), 60plus (ältere Mitglieder), und die Jusos (Jugendverband der Kreis-SPD) hatten einen entsprechenden Antrag auf der jüngsten Kreismitgliederversammlung der SPD eingebracht. Es liegt ja nahe, dass wir gemeinsam über die Missstände im Bereich geringfügiger Beschäftigung diskutieren, denn diese betreffen mehrheitlich junge und ältere Arbeitnehmer, so Florian Kaiser von den Jusos zu der Zusammenarbeit.
In der nun einstimmig beschlossenen Vorlage spricht sich die SPD Main-Kinzig dafür aus, dass die notwendige Flexibilität von Beschäftigungsverhältnissen nicht zu Lasten der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer geht. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit für 400-Jobber soll gesetzlich auf 12 Stunden begrenzt werden, was einen Mindestlohn von ca. 8,50 bedeutet. Auch bei Beschäftigungsverhältnissen die unter 400 liegen, soll dieser Mindestlohn eingehalten werden. Generell sollen auch geringfügig Beschäftigte für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten wie die anderen Mitarbeiter auch.
Um die Arbeitnehmerrechte zu stärken, sollen auch bessere Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Arbeitgebern geschaffen werden, die bestehende arbeitsrechtliche Vorschriften nicht einhalten.
Nun fordern die Genossen die SPD Bundestagsfraktion auf, sich in einer Gesetzesinitative für eine stärkere Regulierung geringfügiger Beschäftigung einzusetzen.