In Artikel 137, Absatz 5 der hessischen Verfassung ist geregelt, dass der Staat den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Durchführung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen Geldmittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs zu sichern hat. Darüber hinaus muss der Staat ihnen in eigener Verantwortung zu verwaltende Einnahmequellen für ihre freiwillige öffentliche Tätigkeit zur Verfügung stellen. „Dagegen verstößt das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Finanzausgleichsänderungsgesetz der schwarz-gelben Landesregierung massiv. Dies wurde gestern mit dem Urteil des hessischen Staatsgerichtshofes bestätigt“, erklärt der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Kreistag des Main-Kinzig-Kreises, Klaus Schejna. Das Gericht verlangt eine Nachbesserung bis Ende 2015.
Karl Netscher, finanzpolitischer Sprecher der Sozialdemokraten im Kreistag, macht deutlich: „Das Land überträgt den Kreisen immer mehr Aufgaben, ohne die finanziellen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass diese ihren Pflichtausgaben ohne Defizit nachkommen können. Das Gegenteil ist der Fall. Die hessische Landesregierung hat die Zuweisungen an die Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs um 344 Millionen Euro gekürzt, wohl wissend, damit Kreise, Städte und Gemeinden in eine gefährliche finanzielle Schieflage zu bringen.“
Die Sozialdemokraten im Kreis sehen im Urteil des hessischen Staatsgerichtshofes einen wichtigen Schritt in eine bessere finanzielle Zukunft von Landkreisen, Städten und Gemeinden, auch wenn sie bedauern, dass erst Klagen notwendig waren, um die christlich-liberale Regierung zu einer Neuregelung zu zwingen. Laut Urteil des Staatsgerichtshofes ist der kommunale Finanzausgleich spätestens für das Ausgleichsjahr 2016 neu zu regeln. „Wir fordern die hessische Landesregierung nun auf, eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern umgehend damit zu beginnen. Die Kommunen haben ein Recht auf angemessene Finanzausstattung, wie sie in der hessischen Verfassung geregelt ist“, so Schejna und Netscher abschließend.