SPD-Spitze zum Urteil des Staatsgerichtshofes

„Bürgermeister, Landräte und Abgeordnete sind gemeinsam und mit guten Argumenten auf die Straße gegangen, um diesen Griff in die kommunalen Kassen zu verhindern“, sagt Degen. Es sei daher ein verheerendes Signal, dass den verantwortlichen Politkern in den Städten und Gemeinden sowie in den Landkreisen schließlich nur der Gerichtsweg offen geblieben sei. Mit Spannung darf man nun die Entscheidung über die Verfassungsklage des Hessischen Landkreistages erwarten.

Wie Degen betont, gehe es hier in keiner Weise um einen parteipolitischen Streit, sondern um die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Das hohe Gut der kommunalen Selbstverwaltung sei im Grundgesetz garantiert, und in der Hessischen Verfassung werde die entsprechende Finanzautonomie der Städte und Gemeinden unmissverständlich geregelt.

Tatsache sei außerdem, dass nahezu alle Kommunen mit ihren Geldmitteln nicht auskommen und weitere Schulden anhäufen. Die Hebesätze seien weitgehend ausgereizt und auch die Gebührenspiralen vielerorts überdreht. „Vor diesem Hintergrund ist es ein Hohn, wenn Landespolitiker hier weitere Daumenschrauben für die Bürgerinnen und Bürger ins Spiel bringen“, sagt auch der stellv. SPD-Vorsitzende Thorsten Stolz der die kommunale Situation aus seiner Verantwortung als Bürgermeister bestens kennt. Weitere Einschränkungen und Belastungen seien vor Ort kaum noch zu verantworten.

Mit solchen Gedanken zeigten viele Landes- und Bundespolitiker ihr fehlendes Verständnis für die kommunale Selbstverwaltung. Ohnehin seien die Spielräume in den Rathäusern und Landratsämtern äußerst gering, denn das zugeführte Geld werde zu 98 Prozent für gesetzliche Pflichtaufgaben benötigt. Dazu zählen Gesundheitsfürsorge, Lebensmittelüberwachung, Natur- und Umweltschutz genauso wie die Unterstützung bedürftiger Menschen, Bauaufsicht, Brand- und Katastrophenschutz, Schulwesen und Straßenbau. Die wesentlichen Ausgaben (54 Prozent) fließen in die Sozial- und Jugendhilfe. „Diese werden inhaltlich jedoch nicht vom Kreis und den Kommunen bestimmt, sondern durch Bundes- und Landesgesetze“, erläutert Thorsten Stolz. Freizeit- und Kulturangebote seien auf ein Minimum zurück gefahren worden und die Investitionen sowie Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen beschränkten sich auf das Unvermeidbare.

Statt eines Signals zur Rückgabe habe der hessische Finanzminister dann auch noch den Verkehrsverbünden 20 Millionen Euro entzogen und dem Landeshaushalt zugeführt. Es folgte ein „Anti-Schlagloch-Programm“, das teilweise aus dem kommunalen Finanzausgleich gespeist wurde sowie Abschlagszahlungen und ein so genannter Rettungsschirm. Die hier veranschlagten drei Milliarden Euro bedeuten gerade einmal ein Viertel der zum Stand des Jahres 2009 aufgelaufenen Schulden der hessischen Kommunen. „Außerdem nimmt uns das Land in der gleichen Zeit dreimal soviel Geld ab, wie es unter drastischen Auflagen zur Verfügung stellt“, rechnet Stolz vor.

Und auch die kürzlich verabschiedete Reform des Finanzausgleichs bedeutet unter dem Strich keine Verbesserung. „Die Berücksichtigung des demografischen Wandels bringt zwar eine Umverteilung, aber dafür müssen andere Kommunen verzichten“, macht Stolz deutlich. Der vom Finanzminister gefeierte Zugewinn sei ein Nullsummenspiel. Verbesserungen kommen allein aus den erhöhten Steuereinnahmen. Es führe daher kein Weg an einer grundlegenden Reform des Finanzausgleichs vorbei. Doch leider sei die Landesregierung offensichtlich nur mit einer Klage zur Einsicht zu bringen.

Degen, der auch gleichzeitig als Landtagskandidat antritt setzt in den kommenden Monaten auf eine parteiübergreifende Allianz für lebenswerte Städte und Gemeinden. Es sei für verantwortungsbewusste Kommunalpolitiker nicht akzeptabel, wenn mit Tricks und Täuschungen versucht werde, die Realität zu vernebeln. „Das Urteil aus Wiesbaden muss dabei helfen, unsere Interessen in Wiesbaden und Berlin auf die Tagesordnung zu setzen“, fordert Stolz abschließend eine aufrichtige Kommunalpolitik.