Kreiskoalition sieht dringenden Handlungsbedarf beim Kommunalen Finanzausgleich

Die Fraktionen SPD, Grüne und Freie Wähler nahmen das jüngste Urteil des Staatsgerichtshofes zur Klage der Stadt Alsfeld hinsichtlich Kommunaler Finanzausgleich (KFA) aus dem Mai zum Anlass, das Thema auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 21. Juni zu setzen. Im Rahmen der aktuellen Stunde der Kreistagssitzung wollen die Koalitionsfraktionen im Main-Kinzig-Kreis an die verfassungsgemäße Verpflichtung des Landes Hessen erinnern, den Städten und Gemeinden das zur Erfüllung ihrer Aufgaben nötige Geld zur Verfügung zu stellen. Sie fordern eine Berechnungsgrundlage für den KFA, die den tatsächlichen Finanzbedarf der Kommunen abbildet.

 

Aus Sicht von SPD, Grünen und Freien Wählern ist die bisherige Regelung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) in Hessen durch CDU und FDP ebenso kommunalfeindlich wie ungerecht gestaltet. „Die schwarz-gelbe Landesregierung hat den Kommunen Finanzmittel zur Erfüllung der Aufgaben der Daseinsfürsorge in unverantwortlicher Weise entzogen, während gleichzeitig die Aufgabenfülle der Kommunen zugenommen hat. CDU und FDP haben in den letzten Jahren mit willkürlichen Eingriffen und einer drastischen Kürzung des KFA in den Kommunen für großen Verdruss gesorgt und sie vor existenzbedrohende Finanzprobleme gestellt. Der Entzug von 340 Millionen Euro aus dem KFA war der Tiefpunkt des Verhältnisses von Kommunen und Land. Für den Main-Kinzig-Kreis bedeutete dies einen Verlust von 20 Millionen. Es ist kein Zufall, dass die hessischen Kommunen im Bundesländervergleich mit 1,9 Milliarden Euro das mit Abstand höchste Defizit aufweisen“, erläutern die Fraktionsvorsitzenden Klaus Schejna (SPD), Reiner Bousonville (Grüne) und Jürgen Heim (Freie Wähler).

 

Der Auftrag des Staatsgerichtshofes, bis zum Jahr 2016 eine neue Regelung zu finden, müsse nun zum Anlass genommen werden, eine faire und auskömmliche Finanzierung für die Kommunen zu gewährleisten, fordern die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und Freien Wählern. „Die Städte, Gemeinden und Landkreise benötigen ausreichend Geld für die ihnen auferlegten Pflichtaufgaben und zudem wenigstens ein Mindestmaß an Zuwendungen für freiwillige Angebote, wie Schwimmbäder, Bibliotheken, Sportplätze oder Kultur. Der Staatsgerichtshof hat klargestellt, dass die sogenannten freiwilligen Leistungen keine Luxusleistungen darstellen, sondern zur Daseinsfürsorge gehören. Nur so können die Kommunen den Bürgerinnen und Bürgern die benötigte soziale, verkehrliche und gesellschaftliche Infrastruktur bereitstellen. Die Kommunen haben ein Recht auf eine angemessene Finanzausstattung. Wir brauchen eine echte Reform des KFA, die dies ermöglicht“, so Schejna, Bousonville und Heim abschließend.