„Der kommunale Finanzausgleich ist verfassungswidrig, dies bestätigt das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs. Auch in sogenannten freiwilligen Leistungen sieht das höchste hessische Gericht notwendige Mittel zur Wahrung der verfassungsrechtlich gewährten Selbstverwaltungsgarantie und der Erfüllung der Daseinsvorsorge. Geklagt hatte die Stadt Alsfeld. 344 Millionen Euro sind den hessischen Kommunen beispielsweise im Jahr 2011 widerrechtlich weggenommen worden. Im Main-Kinzig-Kreis waren das 20 Millionen Euro. Die sogenannte Kompensationsumlage nutzt die hessische Landesregierung zusätzlich, um Städten und Gemeinden noch tiefer in die Taschen zu greifen. Die gleiche Landesregierung zwingt Kommunen unter den Schutzschirm ohne diese jedoch davor zu schützen, dass sie von Land und Bund immer weitere Pflichtaufgaben auferlegt bekommen, für welche sie die notwendigen finanziellen Mittel nicht erhalten, obwohl das Konnexitätsprinzip in der hessischen Verfassung dies so vorsieht. Die Kommunen werden im wahrsten Sinne des Wortes im Regen stehen gelassen und gezwungen, Bürgerinnen und Bürgern Steuer- und Gebührenerhöhungen zuzumuten“, erklären die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen Klaus Schejna (SPD), Reiner Bousonville (Grüne) und Jürgen Heim (Freie Wähler).
Den Vogel abgeschossen habe laut Kreiskoalition allerdings Alexander Noll (FDP) mit seinen wiederholten Vorwürfen in Richtung Städte und Gemeinden, sie seien für ihre schlechte Finanzsituation selbst verantwortlich und eine Reform des kommunalen Finanzausgleiches dürfe kein Freifahrtschein für schlecht wirtschaftende Kommunen sein. „Wenn Herr Noll damit sagen will, die Kommunen würden Geld für unnötige Dinge ausgeben, dann ist das eine Frechheit und entspricht schlicht nicht der Wahrheit“, meinen die Fraktionschefs der Kreiskoalition und erklären weiter: “Viele Kommunen bewegen sich permanent am Existenzminimum und scheuen keine Anstrengungen, ihre Aufgaben gegenüber Bürgerinnen und Bürgern trotzdem sorgfältig zu erfüllen. Städte und Gemeinden sind die tragenden Säulen des Gemeinwesens. Land und Bund dürfen sie nicht weiter ausbluten lassen, sondern müssen sie endlich stärken und geeignete finanzielle Rahmenbedingungen für eine solide Zukunftsgestaltung schaffen. Der Staatsgerichtshof hat mit seinem Urteil deutlich gemacht, dass die Landesregierung ihren eigenen maroden Haushalt nicht auf Kosten der Kommunen sanieren kann, das hat sie nun schriftlich“, so Schejna, Bousonville und Heim abschließend.