Die Weiterentwicklung des heutigen, faktisch viergliedrigen Schulsystems zu einer inklusiven Schule ist ein zentrales Anliegen der Schulpolitik des Main-Kinzig-Kreises in Verantwortung der Koalition aus SPD, Grünen und Freien Wählern. Ein formuliertes Ziel der Kreiskoalition ist es, die Inklusion langfristig in allen Schulen des Landkreises zu verwirklichen. Auf der Tagesordnung der kommenden Kreistagssitzung am 13. September steht die endgültige Beschussfassung des Schulentwicklungsplanes / Teilplan C zur sonderpädagogischen Förderung von Kindern im Rahmen einer inklusiven Beschulung wie auch Förderschulen. Flankierend stellen die Fraktionen SPD, Grüne und Freie Wähler einen Resolutionsantrag mit der Überschrift „Umsetzung der Inklusion im Main-Kinzig-Kreis ermöglichen“. Darin fordern SPD, Grüne und Freie Wähler die Landesregierung auf, mehr Lehrpersonal für die Inklusion in Schulen zur Verfügung zu stellen und auch die notwendige Finanzierung von Teilhabeassistenzen bzw. Integrationshilfen zu übernehmen.
Die Fraktionsvorsitzenden Klaus Schejna (SPD), Reiner Bousonville (Grüne) und Jürgen Heim (Freie Wähler) begründen die parlamentarische Initiative der Kreiskoalition mit dem Recht aller Kinder – mit und ohne Behinderung – auf Teilhabe, insbesondere in der Schule. Im Mittelpunkt aller Überlegungen für einen inklusiven Unterricht stehe das Kindeswohl. „Für das Ziel eines inklusiven Unterrichts müssen die Schullandschaft, die baulichen Gegebenheiten wie auch der Unterricht so weiterentwickelt werden, dass das gemeinsame Lernen und die Förderung der Schülerinnen und Schüler mit und ohne besonderen Unterstützungsbedarf gelingen können. Der gewünschte Umbau des selektiven Schul¬systems zu einem inklusiven gelingt aber nur, wenn auch die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen. Wesentlich für die Akzeptanz der Inklusion an den allgemeinbildenden Schulen, sowohl in der Lehrerschaft wie auch in der Elternschaft, wird eine gute Personalausstattung seitens des Landes Hessen in den Inklusionsklassen sein. Das Land steht hier in der Pflicht, durch eine bedarfsgerechte Zuweisung von Lehrerinnen und Lehrern zum Gelingen dieser großen gesellschaftlichen Herausforderung und Verpflichtung beizutragen“, erläutern Schejna, Bousonville und Heim.
Die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und Freien Wählern erläutern, welche wichtige Rolle auch die Integrationshelfer/innen (so genannte Teilhabeassistenzen) bei der Teilnahme von behinderten Kindern am Schulunterricht haben. „Manche Kinder mit Behinderung brauchen zusätzliche Helfer beim Schulbesuch in den Regelschulen. Teilhabeassistenten/-innen geben die notwendige Unterstützung. Ein gemeinsamer Unterreicht ist möglich, funktioniert aber nur, wenn auch die Rahmenbedingungen stimmen. Schulische Teilhabeassistenzen sind dabei ein wichtiger Baustein. Die Übernahme der dafür anfallenden Kosten entscheidet oftmals, ob ein Kind an der Regelschule unterrichtet werden kann, oder nicht. Nach derzeitigem Stand hat im Fall einer rein pädagogischen Maßnahme das Schulamt die Kosten zu tragen, im Fall von nichtpädagogischen, aber individuell notwendigen Maßnahmen zur Teilnahme am schulischen Leben der Kreis. Für Eltern und Kinder bedeutet das oft genug langwierige Verfahren zur Klärung der Kostenträgerschaft und möglicherweise auch den Gang vor ein Gericht. Seit Jahren ist ein Fall, in dem Eltern einen anderen Landkreis (nicht Main-Kinzig-Kreis) auf Kostenübernahme verklagt haben, vor Gericht anhängig. Der in zweiter Instanz unterlegene betroffene Kreis hat nun wiederum Revision eingelegt und will ein höchstinstanzliches Urteil erreichen. Leidtragende dieser unzureichend klaren Regelung sind Eltern und Kinder“, erklären SPD, Grüne und Freie Wähler. Aufgrund unklarer Gesetzesgrundlagen sei ein nicht hinnehmbarer Zustand entstanden, den es umgehend zu ändern gelte. Sowohl für Eltern und Kinder als auch für die Schulen sei es wichtig, dass Hilfe gewährt werde, wenn sie benötigt werde.