Eine Entlastung von rund 2,6 Millionen Euro verzeichnet der Main-Kinzig-Kreis bei der Umlage an den Landeswohlfahrtsverband (LWV), dem überörtlichen Träger für Sozialhilfe, in diesem Jahr. Dem Druck der SPD-geführten Länder im Bundesrat sei es zu verdanken, dass Bund und Länder bereits Anfang 2011 beschlossen haben, eine Neuregelung von Kapitel vier des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) vorzunehmen. In drei Stufen, beginnend im Jahr 2012, übernimmt der Bund die Kosten der sogenannten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die bisher überwiegend von Ländern und Kommunen geleistet wurden. Grundlage der Berechnungen, auch darauf haben sich Bund und Länder einigen müssen, sind jeweils die aktuellen Nettoausgaben des laufenden Jahres hierfür und nicht wie bisher die Daten des Kalendervorjahres. „Dies entspricht der Forderung der kommunalen Spitzenverbände, wofür sich die SPD in der Gemeindefinanzkommission und im Vermittlungsverfahren mit großem Nachdruck eingesetzt hatte“, macht Klaus Schejna, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, deutlich.
„Das Land Hessen muss die Erstattung des Bundes im Bereich der Grundsicherung nun auch vollständig an den LWV weiterleiten, wodurch Landkreise sowie kreisfreie Städte zusätzlich neben der Verringerung des eigenen Aufwands entlastet werden“, erklärt Erwin Schmidt, Mitglied der SPD-Fraktion in der Verbandsversammlung des LWV Hessen. Bisher erhielt der LWV nur rund 35 Prozent der tatsächlichen Kosten. Den verbleibenden Rest mussten die Landkreise und kreisfreien Städte über die LWV-Umlage bezahlen. „In diesem Jahr werden es aufgrund der Gesetzesänderung erstmals 100 Prozent sein. Damit verringert sich die Höhe der Umlage für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte. Dies ist ein weiterer wesentlicher Baustein, um seitens Bund und Land zur Verbesserung der desolaten Finanzlage der Kommunen beizutragen, wie dies auch das Grundgesetz und die Verfassung des Landes Hessen vorschreiben“, so Schejna und Schmidt abschließend.