Die Fraktionen SPD, Grüne und Freie Wähler fordern die Hessische Landesregierung auf, die Ermittlung des Finanzausgleichs ab dem Jahr 2016 auf der Grundlage des Urteils des Staatsgerichtshofs am Bedarf der Kommunen zu bemessen, diesen sorgfältig zu ermitteln und gleichzeitig auf spekulative Einschätzungen freiwilliger Ausgabenanteile zu verzichten.
Die Fraktionsvorsitzenden Klaus Schejna (SPD), Reiner Bousonville (Grüne) und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Heinz Breitenbach (Freie Wähler) kündigen einen Antrag mit dieser Zielsetzung zur Kreistagssitzung am 25. Juli an. Die Fraktionschefs der drei Koalitionsfraktionen betonen dabei, dass eine nachhaltige Konsolidierung der Finanzen der Kommunen und des Landkreises nur dann gelingen könne, wenn die Kommunen neben eigenen Einsparanstrengungen auch auskömmliche Finanzzuweisungen von übergeordneten politische Ebenen zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhielten.
Anlass für den Antrag der Kreiskoalition gab ein Dissens, der sich seit Mai dieses Jahres zwischen Land und Kommunen bei den Vorbereitungen zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) in Hessen abzeichne, begründen Schejna, Bousonville und Breitenbach die gemeinsame Initiative ihrer Fraktionen. Mit Datum 14. Mai 2014 habe das Finanzministerium den kommunalen Vertretern eine Liste der von ihm als freiwillig eingeschätzten pflichtigen und freiwilligen Aufgaben für die einzelnen Produktbereiche vorgelegt. Diese sei laut Ministerium durch „qualifizierte Schätzung“ zustande gekommen. Die darin enthaltenen Festsetzungen zur Höhe der freiwilligen Aufgaben in den verschiedenen Produktbereichen gehen nach einhelliger Meinung der Kreistagsfraktionen SPD, GRÜNE und Freie Wähler aber weit an der Lebenswirklichkeit der Kommunen vorbei und würden dem tatsächlich vorhandenen Finanzbedarf der Kommunen in keiner Weise gerecht.
„Auf alle Bereiche bezogen kumuliert sich diese Summe für den Main-Kinzig-Kreis bezogen auf den Haushalt 2014 auf 13,7 Millionen Euro. Die bisher vom Regierungspräsidium Darmstadt im Zuge der Haushaltsgenehmigungen anerkannten freiwilligen Leistungen betragen dagegen nur 1,2 Millionen Euro. Offensichtlich soll das durchsichtige Ziel verfolgt werden, die Summe der kommunalen Pflichtausgaben, die Grundlage für die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs ist, auf möglichst geringem Niveau festzuschreiben“, begründen die Fraktionsspitzen von SPD, GRÜNEN und Freien Wählern ihre Verärgerung.
„Wir haben – ungeachtet der politischen Mehrheiten auf höheren politischen Ebenen – die Interessen des Kreises und seiner Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Wir wollen und werden daher ein entschlossenes Signal der Kommunen in Richtung Wiesbaden senden, dass wir uns bei der Neugestaltung des KFA nicht über den Tisch ziehen lassen. Wir fordern die Hessische Landesregierung mit allem Nachdruck auf, auf den Boden der Entscheidung des Staatsgerichtshofs mit einer bedarfsgerechten und nachvollziehbaren Bemessung des künftigen Finanzausgleichs zurückzukehren, so wie es ursprünglich vereinbart war“, verlangen Schejna, Bousonville und Breitenbach.