Weitergabe von Mitteln aus der Entlastung des Landes durch die BAföG-Reform an Kommunen

Durch die Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund zu 100 Prozent ab dem 1. Januar 2015 erhalten die Länder eine Entlastung in Höhe von rund 1,17 Mrd. Euro jährlich. Bisher haben die Länder einen Anteil von 35 Prozent an der BAföG-Finanzierung übernehmen müssen. Verknüpft mit der BAföG-Reform ist eine Verpflichtung der Länder, die frei werdenden Mittel ausschließlich für Schulen und Hochschulen zu verwenden. Das Land Hessen spart 81 Millionen durch die BAföG-Reform.

 

Die Hessische Landesregierung hat jüngst erklärt, die eingesparten 81 Millionen in voller Höhe ausschließlich den Hochschulen zukommen zu lassen. „Wir halten diese Entscheidung angesichts des bestehenden Finanzbedarfs im Bereich Inklusion und Ausbau von Ganztagsschulen, für nicht praktikabel“, erklären die Vertreter der Koalitionsfraktionen Uta Böckel (bildungspolitische Sprecherin der SPD), Reiner Bousonville ( Fraktionsvorsitzender GRÜNE) und Heinz Breitenbach (stellvertretender Vorsitzender der Freien Wähler) und werben deshalb für einen gemeinsamen Antrag der Kreiskoalition, mit dem die Hessische Landesregierung aufgefordert werden soll, entweder die Einsparungen an BAföG-Mitteln neben der Verwendung für die Hochschulen auch für den Ausbau von Ganztagsschulen, Inklusion, Kitas und frühkindliche Bildung einzusetzen und zu diesem Zweck an die Kommunen weiterzugeben oder aber den Kommunen ausreichende Mittel im Rahmen eines Sonderinvestitionsprogrammes zur Verfügung zu stellen.

 

Auch der Hessische Städtetag äußerte sich bereits zum Vorhaben der Hessischen Landesregierung, die frei werdenden Mittel aus der BAföG-Reform ausschließlich in Hochschulen zu investieren und fordert, das Land müsse den Kommunen beim „Pakt für den Nachmittag“, also dem Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen, entgegenkommen. Hessen könne sich ein Beispiel an anderen Bundesländern nehmen, denn in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz würden mit dem Geld auch Ganztagsgrundschulen und Inklusion gefördert.

 

Begründet ist der Antrag laut SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Freien Wählern auch in einer zusätzlichen Vereinbarung von Bund und Ländern, die neben der BAföG-Reform ein dauerhaftes Engagement des Bundes für Forschung und Lehre an Hochschulen ermöglichen soll. Die Neufassung des Artikels 91 b des Grundgesetzes wird angestrebt, um dem Bund auch die institutionelle und nicht allein eine projektbezogene Förderung von Hochschulen zu eröffnen, wodurch Hochschulen eine wesentlich höhere Planungssicherheit erhalten. Laut Bundesbildungsministerium stehen 3 Mrd. Euro in vollem Umfang für Forschung und Entwicklung zur Verfügung.

 

„Eine Verteilung der frei werdenden Mittel der BAföG-Reform auf alle Bildungseinrichtung ist angesichts der kommunalen Finanzsituation zwingend erforderlich, um sie neben dem Hochschulbereich auch für den Ausbau von Ganztagsschulen, der Inklusion, Kitas und frühkindliche Bildung einsetzen zu können. Investitionen in die Bildung unserer Kinder sind direkte Investitionen in die Zukunft und dürfen nicht auf Hochschulen beschränkt werden“, erklären Böckel, Bousonville und Breitenbach abschließend.