Die Fraktionen SPD, Grüne und Freie Wähler stellen zur Kreistagssitzung am 13. Februar einen Antrag zur Schaffung eines Einwanderungsgesetzes. Im Mittelpunkt des Antrags, erklären die Fraktionsvorsitzenden Klaus Schejna (SPD), Reiner Bousonville (Grüne) und Jürgen Heim (Freie Wähler), stehe das Ziel, sich im Hinblick auf den demografischen Wandel und auf wirtschaftliche Notwendigkeiten offensiv für ein Einwanderungsgesetz auf Bundesebene einzusetzen. Auf Basis eines Einwanderungsgesetzes solle Einwanderung gezielt gefördert und geregelt werden. Mit der Antragstellung sei auch ein Bekenntnis des Kreistags zu einer offenen Gesellschaft, zu Migration und Integration verbunden. Gleichzeitig sprechen sich die Koalitionsfraktionen für eine Aufnahme von Flüchtlingen aus humanitären Gründen aus.
Vor gut zehn Jahren, so erläutern die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und Freien Wählern, wurde auf Bundesebene ein Zuwanderungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz habe sich Deutschland nach 40 Jahren realer Einwanderungspraxis endlich vom Verständnis der Einwanderer als „Gastarbeiter“ gelöst und eine positive Weichenstellung in der Integrationspolitik bewirkt. Mit diesem Paradigmenwechsel seien der damaligen rot-grünen Bundesregierung auch wichtige Fortschritte in der Asylpolitik gelungen, die vielen Flüchtlingen eine rechtmäßige Aufenthaltserlaubnis und damit eine gesicherte Bleibeperspektive geboten habe.
Nicht zuletzt aufgrund dieser Weichenstellung sei Deutschland faktisch zu einem Einwanderungsland geworden. Die Aufgabe von Politik sei es nun, betonen Schejna, Bousonville und Heim, diese Wirklichkeit anzuerkennen und aus ihr praktisches Handeln abzuleiten. Dazu bedürfe es einer weiteren Öffnung im Denken. Die bisherigen Regelungen in der Einwanderungspolitik reichten heute nicht mehr aus: Deutschland brauche ein Einwanderungsgesetz.
„Um das Ziel einer aktiven Einwanderung zu verfolgen, bedarf es der Klarheit eines Einwanderungsgesetzes. Ziel dieses Gesetzes muss es sein, Zuwanderung gezielt zu fördern und im Sinne des Gemeinwesens zu lenken. Im Zuge der notwendigen gesetzlichen Regelung müssen auch Fragen des Bleiberechts neu definiert werden. Der Schutz von Menschenrechten darf dabei nicht nach Nützlichkeitsaspekten ausgerichtet werden“, so die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und Freien Wählern. Nach den jüngsten Erklärungen des CDU-Kreisvorsitzenden Johannes Heger geht die Kreiskoalition von einer Zustimmung der CDU zu ihrem Antrag im Kreistag aus.