Das Bundesverfassungsgericht hat klar und deutlich erklärt, dass die Einführung des Betreuungsgeldes gegen das Grundgesetz verstößt und der Bund dieses nicht hätte einführen dürfen. Jetzt bietet sich eine Chance die Finanzierung der Kinderbetreuung neu auszurichten, so der stellvertretende Vorsitzende der SPD Main-Kinzig Thorsten Stolz.
Nach diesem deutlichen Signal der Verfassungsrichter aus Karlsruhe, müsse in Berlin eine Debatte über die grundsätzliche Finanzierung der Kinderbetreuung und stärkere Unterstützung der deutschen Städte und Gemeinden beginnen. Hier ist für uns ganz klar, dass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel den Städten und Gemeinden und somit der Finanzierung der Kinderbetreuung vor Ort zur Verfügung gestellt werden müssen, so Thorsten Stolz weiter. Die 900 Mio. Euro, die alleine in 2015 für das Betreuungsgeld im Bundeshaushalt zur Verfügung stünden, müssten für eine Erhöhung der Anteile des Bundes an den laufenden Kosten der Kinderbetreuung genutzt werden. Hier hat der Bund, sprich die große Koalition in Berlin, die einmalige Chance ohne den Bundeshaushalt zusätzlich zu belasten die Kommunen stärker als bisher bei den laufendenden Kosten der Kinderbetreuung zu unterstützen, führt der stellvertretende Vorsitzende der SPD Main-Kinzig weiter aus.
Die SPD Main-Kinzig macht deutlich: Das wichtige Handlungsfeld der Kinderbetreuung ist für jede Kommune eine Mammutaufgabe. Hier ist der Bund gefordert, über die Bundesländer, die Kommunen besser auszustatten als bisher.
Am Beispiel der Stadt Gelnhausen, in der Thorsten Stolz Bürgermeister ist, macht er dies deutlich: Wir haben in Gelnhausen stadtweit rund 1.080 Betreuungsplätze (von den Kleinkindern bis zur Schulkinderbetreuung). Die Stadt Gelnhausen hat pro Jahr rund 5,0 Mio. Euro an laufenden Kosten für den gesamten Bereich der Kinderbetreuung aufzuwenden. Die Zuschüsse von Bund und Land liegen insgesamt bei rund 750.000 Euro. Wenn Sie jetzt noch die Elternbeiträge von knapp 700.000 Euro hinzurechnen, verbleiben bei der Stadt Gelnhausen Kosten von rund 3,5 Mio. Euro pro Jahr. 3,5 Millionen Euro, die durch Einnahmen der Kommune, wie Grund- und Gewerbesteuer, gedeckt werden müssen.
Dieses konkrete Beispiel aus der Kreisstadt lasse sich im Verhältnis auf jede andere Kommune im Main-Kinzig-Kreis zwischen Maintal und Sinntal übertragen.
Nach Ansicht der SPD Main-Kinzig machen die im Verhältnis geringen Zuschüssen durch Bund und Land sehr deutlich, dass ein großer Handlungsbedarf bestehe. Die SPD fordert deshalb, dass der Bund die jetzt frei werdenden Gelder aus dem Betreuungsgeld den Kommunen zur Verfügung stellt und zwar eins zu eins. Aktuell stellt der Bund 845 Mio. Euro pro Jahr als Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten und die Tagespflege zur Verfügung. Dieser Ansatz könnte durch die Gelder aus dem Betreuungsgeld jetzt verdoppelt werden.
Abschließend fordern die Sozialdemokraten im Kreis die Bundestagsabgeordneten aus dem Main-Kinzig Kreis dazu auf, sich für die Umsetzung ihres Vorschlags in Berlin einzusetzen.