„Es ist schon bemerkenswert, wie der Bad Orber CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Kertel wider besseres Wissen Tatsachen verdreht, um damit vermeintlich der SPD in Bad Orb und im Main-Kinzig-Kreis eins auszuwischen. Da er als Propagandabeauftragter des Landtagsabgeordneten Reul in dessen Büro sitzt, kann man also nicht Unwissenheit unterstellen. Eher schon bösen Willen“, stellt Karl Netscher, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion und Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses im Main-Kinzig-Kreis, fest.
Fakt sei, dass das Land die gemeinsame Deckelung von Kreis- und Schulumlage mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz, das von Herrn Reul mit beschlossen wurde, aufgehoben habe. Fakt sei weiterhin, dass der Landtag mit der Stimme von Herrn Reul die Verpflichtung der Landkreise beschlossen hat, die Schulumlage kostendeckend festzusetzen und dabei ebenfalls verdeutlicht habe, dass künftig von den Städten und Gemeinden die Beträge einzuziehen seien, die bislang vom Land als Schullastenausgleich gezahlt wurden. In die Berechnung der Schulumlage ebenfalls ab 2016 einzubeziehen, sei die bislang nicht einzurechnende Zinsdienstumlage sowie die notwendigen Kostensteigerungen für den Betrieb der Schulen inklusive aller damit im Zusammenhang stehenden Kosten. „Auch wenn dies bislang von seinem Landtagsabgeordneten in dessen Funktion als Kreistagsabgeordneter ignoriert wurde, ist doch im Haushaltsentwurf des Kreises detailliert nachzulesen, wodurch sich die Schulumlage im Vergleich zu 2015 gesteigert hat. Es waren eben der vom Land kassierte Schullastenausgleich von rund 7 Mio. €, die Zinsdienstumlage von über 1 Mio. € sowie die Kostensteigerungen bei den Schulen und der Schülerbeförderung von über 3 Mio. €. Insofern sagt Herr Kertel die Unwahrheit, wenn er hier dem Kreis einen Ermessenspielraum bei der Ermittlung des Schulumlagehebesatzes unterschieben will“, macht Netscher deutlich.
Ebenfalls nicht der Wahrheit entspreche die Behauptung von Kertel, die Kreise müssten den Kreisumlagehebesatz in dem Umfang senken, wie der Schulumlagehebesatz angehoben wird. „Im Gesetz nachlesbar ist die Vorgabe, dass das Aufkommen aus der Kreisumlage (nicht der Schulumlage und der Kreisumlage zusammen!) nicht höher sein darf, als es nach der für 2015 geltenden Rechtslage gewesen wäre. Für Herrn Kertel: der Paragraph 67 Abs. 3 ist hier eindeutig. Und wenn Herr Kertel dann auch noch auf das Kommunalinvestitionsprogramm des Landes lobend verweisen will, dann sollte er ebenfalls erwähnen, dass das Land dem Kreis im gleichen Atemzug die bisherigen Zuweisungen der Schulbau- und der Investitionspauschale in fast gleicher Höhe gestrichen hat. Für mich ist das Verhalten von Herrn Kertel und seine wiederholten falschen Behauptungen über die Eckpunkte des neuen Kommunalen Finanzausgleichs nichts als ein billiger Versuch, von den deutlichen Mängeln des Gesetzes, das von seinem Brötchengeber Reul mit beschlossen wurde, abzulenken. Wäre die Mehrheit des Kreistags den Ausführungen des Herrn Reul gefolgt, hätte das Regierungspräsidium den Kreishaushalt ungenehmigt wieder nach Gelnhausen zurückschicken müssen. Er hat sich dabei auch deutlich als Abgeordneter geoutet, dem nicht das Wohl des Kreises und in diesem Fall auch der hiesigen Schulen am Herzen liegt, sondern ausschließlich das der Landes-CDU“, meint der Sozialdemokrat.