Thorsten Stolz spricht sich klar gegen die jüngsten Forderungen des Flughafenbetreibers aus

Der designierte Landratskandidat der SPD-Main-Kinzig, Thorsten Stolz, hat sich gegen die jüngste Forderung des Flughafenbetreibers Fraport ausgesprochen, das am Frankfurter Flughafen geltende Nachtflugverbot weiter aufzuweichen und „flexibler“ zu handhaben. Dazu Thorsten Stolz: „Das derzeit geltende Nachtflugverbot macht nur Sinn, wenn man sich auch daran hält und nicht beginnt dieses aufzuweichen, zumal das derzeitige Nachtflugverbot nicht einmal das berücksichtigt, was viele Kommunen in der Rhein-Main-Region, darunter auch der Main-Kinzig-Kreis, fordern, nämlich eine Ausweitung auf die Nachtzeiten zwischen 22.00 und 06.00 Uhr.“

Damit wendet sich Thorsten Stolz gegen die jüngst vor dem Hintergrund einiger Unwetterereignisse vom Flughafenbetreiber Fraport erhobene Forderung, die Ausnahmen für das derzeit geltende Nachtflugverbot zwischen 23.00 und 05.00 Uhr auszudehnen. Bereits heute sei es so, dass unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vom grundsätzlichen Nachtflugverbot möglich seien. „Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sicherheitslandungen notwendig sind oder aber medizinische Hilfsflüge davon betroffen sind“, führt Thorsten Stolz aus. In diesem Zusammenhang erinnert Thorsten Stolz an die Grundforderung des Main-Kinzig-Kreises, das Nachtflugverbot auf die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr auszudehnen.

„Es geht deshalb nicht an, dass, wie vom Flughafenbetreiber gefordert, diese bestehende grundsätzliche Regelung weiter aufgeweicht und am Ende die Ausnahme zur Regel wird“, so Thorsten Stolz auch im Hinblick auf die Betroffenheit im Main-Kinzig-Kreis.
Nach wie vor sei das Thema Fluglärm auch für den Main-Kinzig-Kreis ein wichtiges Thema, auch, wenn dies in jüngster Zeit etwas aus dem Fokus der Öffentlichkeit verschwunden sei. „Viele Menschen engagieren sich nach wie vor in Bürgerinitiativen und die Belastungen sind nach wie vor gegeben und damit verbunden Beeinträchtigungen für die Gesundheit und die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden unseres Landkreises“, so Thorsten Stolz weiter.

In diesem Zusammenhang erinnert er an die in 2011 vorgenommene Absenkung der Flughöhen im Zuge der Inbetriebnahme der neuen Landebahn: „Dadurch wurden neben den bisherigen vom Fluglärm betroffenen Städten und Gemeinden in und rund um Hanau, eine neue Betroffenheit im Main-Kinzig-Kreis geschaffen.“

Vor diesem Hintergrund bleibe auch die Grundforderung nach einer konsequenten Anwendung des kontinuierlichen Gleitsinkluges sowie des weiterhin in der Prüfungsphase befindlichen so genannten „Point-Merge“ Anflugverfahrens. „Eine konsequente Umsetzung dieser beiden Anflugverfahren würde für die im Main-Kinzig-Kreis lebenden Bürgerinnen und Bürger eine spürbare Entlastung und Verbesserung der Lebensqualität bringen. Deshalb bleibt diese Forderung, die wir auch künftig gegenüber den zuständigen Stellen und der Fluglärmkommission formulieren werden, weiterhin bestehen“, so Thorsten Stolz abschließend.