Am 25. April 2017 hat der Hessische Innenminister den Fraktionen im Hessischen Landtag mitgeteilt, dass aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen bei der wahlberechtigten Bevölkerung es zu Über- beziehungsweise Unterschreitungen in den Wahlkreisen kommt und deswegen Handlungsbedarf besteht. Die Neuabgrenzung der Landtagswahlkreise sollte auf Grundlage der aktuell vorliegenden Bevölkerungszahlen in der neuen Wahlperiode angegangen werden. Die Auffassung, dass Handlungsbedarf besteht und dass wir dies in der neuen Wahlperiode zeitnah angehen müssen, findet die volle Unterstützung der SPD. Umso mehr erstaunt waren wir, dass nun kurzfristig ein entsprechender Gesetzentwurf von CDU und Grünen vorgelegt wird. Der vorliegende Gesetzentwurf basiert auf einer Zahlenbasis, die zweieinhalb Jahre alt ist. Deswegen ist ein gravierender Fehler, der diesem Gesetzentwurf zu Grunde liegt, dass er auf völlig veralteten Daten beruht, so der Vorsitzende der SPD Main-Kinzig Christoph Degen.
Folgende Änderung ist für den Main-Kinzig-Kreis angedacht: Die Kommune Niederdorfelden soll vom Wahlkreis 40 in den Wahlkreis 41 verlegt werden. Da der Wahlkreis 41, dem bisher Hanau, Maintal, Erlensee und Großkrotzenburg angehören, seit 2015 stark gewachsen ist, sei die Gesetzesvorlage von CDU und Grünen schon heute überholt. Auf der Basis der jüngsten Bundestagswahl lasse sich das in Zahlen verdeutlichen, so Degen. Der Wahlkreis 41 wäre dann mit 102.011 Wahlberechtigten der mit Abstand größte Wahlkreis in Hessen und noch größer als der Wahlkreis 40, der entlastet werden soll, heute ist (101.120 Wahlberechtigte). Warum das Ganze dann? Die Lage wird dann nur verschlimmbessert! Am Ende leiden die Bürger und Kommen, deren Betreuung sich erschwert, so Degen.
Die Position der SPD sei klar: Wir sind der Auffassung, dass die Veränderung der Wahlkreiseinteilung eine Angelegenheit ist, die man möglichst gemeinsam mit dem gesamten Landtag vornimmt. Jetzt kurzfristig, wo alle Parteien ihre Kandidaten aufstellen, eine Reform auf der Basis überalterter Zahlen durchzupeitschen, halten wir für fahrlässig, so Degen und fordert: Letztlich muss der Main-Kinzig-Kreis einen vierten Landtagswahlkreis erhalten. Wir haben sowohl die Einwohnerzahl als auch die notwendigen Wahlberechtigten, um genau vier Landtagswahlkreise zu bilden, die dann alle genau im Durchschnitt der geforderten Zahlen liegen würden. Ein politisch motiviertes Hin und Her vor der Wahl lehnen wir ab.
Zum Hintergrund:
Die Größe eines Durchschnittswahlkreises beträgt 79.790 Wahlberechtigte (Landtagsdrucksache 19/5273). Im Main-Kinzig-Kreis bestehen derzeit drei Landtagswahlkreise, die Wahlkreise 40, 41 und 42 mit folgenden Wahlberechtigten zum Stichtag der Bundestagswahl:
Wahlkreis 40
Bruchköbel15.833
Freigericht11.335
Gründau11.413
Hammersbach3.777
Hasselroth5.678
Langenselbold10.741
Neuberg4.205
Nidderau15.196
Niederdorfelden2.628
Rodenbach8.626
Ronneburg2.753
Schöneck8.935
Gesamt101.120
Wahlkreis 41
Erlensee9.786
Großkrozenburg5.589
Hanau58.626
Maintal25.382
Gesamt99.383
Wahlkreis 42
Bad Orb7.622
Bad Soden-Salmünster10.147
Biebergemünd6.619
Birstein4.964
Brachttal4.042
Flörsbachtal1.878
Gelnhausen16.911
Jossgrund2.795
Linsengericht7.792
Schlüchtern12.237
Sinntal7.231
Steinau an der Straße8.378
Wächtersbach9.027
Gesamt99.643