Kreisausschuss
Der Kreisausschuss ist im Sinne der Hessischen Landkreisordnung (HKO) das oberste Verwaltungsorgan des Landkreises. Der Kreisausschuss führt nach den Beschlüssen des Kreistages im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufenden Geschäft der Verwaltung des Landkreises. Hierzu zählen u.a. die Verwaltung der öffentlichen Einrichtungen und der wirtschaftlichen Betriebe, die Aufstellung des Haushaltsplans und die Überwachung des Kassen – und Rechnungswesens. Von der Baugenehmigung, der Bewilligung von Sozial- und Jugendhilfe, dem Krankenhauswesen und der Abfallentsorgung, bis hin zum Bau und zur Unterhaltung von Schulen reicht die Aufgabenpalette, um nur einige wichtige zu nennen.
Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem sowie weiteren hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten. Die Mitglieder des Kreisausschusses dürfen nicht gleichzeitig Kreistagsabgeordnete sein. Sie werden vom Kreistag gewählt.