Kommunalfinanzen

Die Politik einer nachhaltigen Konsolidierung wird fortgesetzt. Die gemeinsame Haushalts- und Finanzpolitik folgt auch weiterhin dem erfolgreich praktizierten Dreiklang aus Konsolidierung durch Abbau von Altdefiziten, Investitionen in die kreiseigene Infrastruktur und Entlastung der Städte und Gemeinden. Ausgeglichene Haushalte und der Abbau von Schulden behalten ihre hohe Priorität. Dazu gehört eine angemessene und weiterhin konjunkturunabhängige finanzielle Ausstattung von Kreis, Städten und Gemeinden durch das Land Hessen. Auch künftig muss es Spielräume seitens des Landes Hessen für Kommunen geben, Darlehen zur Gegenfinanzierung notwendiger Investitionen aufnehmen zu können.

Nach der erfolgreichen Umsetzung der Schutzschirmvereinbarung mit dem Land wird der Main-Kinzig-Kreis dem Landesprogramm „HESSENKASSE“ beitreten, um damit eine nachhaltige Entschuldung des Kreises im Bereich der Kassenkredite zu erreichen. Weiterhin werden die Koalitionäre über ihre Landtagsfraktionen darauf hinwirken, dass die Finanzierung der Hessenkasse durch zusätzliche originäre Landesmittel erfolgt.

Die derzeit gute Entwicklung der Kommunalfinanzen soll auch dazu genutzt werden, um Rückstellungen für künftige Jahre zu bilden, um in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten finanzielle Spielräume zu ermöglichen.

Eine weitere Herausforderung bildet die künftige Finanzierung der Investitionen. Durch den Wegfall von Investitions- und Schulbaupauschale müssen die Investitionen in noch größerem Maß durch Darlehensneuaufnahmen finanziert werden. Hinzu kommt die Vorgabe des Finanzausgleichsgesetzes, die Schulumlage kostendeckend zu erheben, sodass die Priorisierung künftiger Investitionen mit noch größerer Sorgfalt als bisher vorzunehmen ist.

Von großer Bedeutung ist, dass sämtliches Verwaltungshandeln im Main-Kinzig-Kreis im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in effizienten und transparenten Strukturen erfolgt.

Mit Einschaltung eines externen und einschlägig erfahrenen Beratungsunternehmens unter Beteiligung des HFA erfolgt eine Bestandsaufnahme der Struktur der mittelbaren und unmittelbaren Kreisbeteiligungen und die Erarbeitung einer zukunftsfähigen und effizienten Beteiligungsstruktur, die ggf. in eine Holding-Struktur überführt wird.

Die Koalitionsfraktionen werden diesen Prozess ohne Vorfestlegung in der Ausgestaltung der möglichen Beteiligungsholding starten.