Änderungsantrag zur Vorlage KA/1030/2017 – Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan Regionalverband Frankfurt – Rhein-Main – Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die SPD-Fraktion stellt zur Vorlage KA/1030/2017 – Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan Regionalverband Frankfurt – Rhein-Main – Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien folgenden Änderungs-Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
Alle Windvorranggebiete im Umkreis von fünf Kilometern der Burg Ronneburg sind in die Kategorie der zu streichenden Flächen aufzunehmen. Diese sind:
- Gebiets-Nr. 2-914 auf dem Gebiet der Gemeinde Gründau, Bereich zwischen Mittel- und Niedergründau
- Gebiets-Nr. 5302 auf dem Gebiet der Gemeinde Ronneburg (Grenze zu Gründau)
Begründung:
Die SPD-Kreistagsfraktion betont ausdrücklich, dass sie sich grundsätzlich für den Ausbau Erneuerbarer Energien auf dem Gebiet des Main-Kinzig-Kreises ausspricht. Das Kulturdenkmal Burg Ronneburg ist jedoch ein überragendes touristisches Ziel für die Gesamtregion und würde durch die Errichtung von Windkraftanlagen im Umkreis von fünf Kilometern in ihrem Gesamtbild unzumutbar beeinträchtigt werden.
Da in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises das Gebiet-Nr. 5301 (Hammersbach/Ronneburg/Neuberg) bereits in die aus Sicht des Landkreises zu streichenden Flächen eingestuft wurde, sollten auch die im Beschlusstext benannten Flächen 2-914 und 5302 in dieser Kategorie aufgenommen werden.
In diesem Zusammenhang ist stark anzunehmen, dass der Wetteraukreis das Gebiet-Nr. 2-475a, das sich auf Büdinger Gemarkung (Wetteraukreis) befindet, beantragen wird, dass dieses Gebiet ebenfalls in die Kategorie der zu streichenden Flächen aufgenommen wird, da Windkraftanlagen hier auch Auswirkungen auf das Gesamtbild der Burg Ronneburg haben würden.