DB-Ausbaustrecke Hanau – Fulda/Würzburg – Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt im Main-Kinzig-Kreis vornehmen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die SPD-Fraktion stellt zur Kreistagssitzung am 01.12.2017 folgenden Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises fordert die für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens für die Aus- und Neubaustrecke Hanau – Würzburg/Fulda zuständigen Landesbehörden dazu auf, die mit dem Aus- und Neubau der Bahnstrecke zwischen Gelnhausen und Fulda einhergehenden Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild im Main-Kinzig-Kreis notwendigen Kompensationsmaßnahmen im Main-Kinzig-Kreis durchzuführen. Dazu soll eine Steuerungsgruppe gegründet werden, die ein entsprechendes Kompensationskonzept für den Main-Kinzig-Kreis erstellt. Der Steuerungsgruppe sollten folgende Teilnehmer angehören:
- Fachbehörden (RP und untere Ebene)
- Landwirtschaft
- Wasserbehörde
- Naturschutz
- Deutsche Bahn AG
- Anerkannte Verbände nach Naturschutzrecht
- Kreisbauernverband
- Forstämter
- Vertreter der Kommunen
- Hessen Mobil
- Landschaftspflegeverband
Die von der Steuerungsgruppe festgelegten Maßnahmen werden Bestandteil des Raumordnungsverfahrens und auch in das spätere Planfeststellungsverfahren übernommen. Eine mögliche Verlagerung der Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Main-Kinzig-Kreises ist soweit möglich zu vermeiden.
Begründung:
Mit der Aus- und Neubaustrecke Hanau – Würzburg/Fulda werden Eingriffe in den Naturhaushalt vorbereitet. Derzeit befindet sich die Planung für den Abschnitt zwischen Gelnhausen und Würzburg/Fulda in der Vorbereitung zum Raumordnungsverfahren (ROV). Ziel des ROV ist die Festlegung einer Vorzugsvariante unter Berücksichtigung aller Umweltbelange und unter Beteiligung der Öffentlichkeit.
Ein Eingriff ist die Veränderung der Gestalt oder Nutzung einer Grundfläche, die zu Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes führen kann (§ 14 BNatSchG). Zum Eingriff gehören also nicht nur die versiegelten Flächen der Schienenbereiche, sondern zum Beispiel auch Aufschüttungen, die für den zu entsorgenden Erdaushub bei Tunnellösungen benötigt werden. Eingriffe in Natur und Landschaft dürfen nur im Einklang mit der Eingriffsregelung zugelassen werden.
§ 13 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) legt dazu folgende Regeln fest:
Der beste Schutz für die Natur besteht darin, sie möglichst wenig zu beeinträchtigen. Je weniger Natur in Mitleidenschaft gezogen wird, umso weniger Kompensation ist erforderlich.
- Vermeidung von Beeinträchtigungen
- Ausgleich von Beeinträchtigungen
- Ersatzmaßahmen
- Ersatzzahlung
Ziel ist, die unvermeidbar gestörten Funktionen des Naturhaushaltes gleichartig und gleichwertig wiederherzustellen.
Der § 15 BNatSchG ermöglicht die Anlage von Ersatzmaßnahmen im betroffenen Naturraum. Die von der Maßnahme betroffenen Naturräume gehen weit über die Grenzen des MKK hinaus. Das Hessische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) sieht vor, dass Ersatzmaßnahmen auch dann als im betroffenen Naturraum gelegen gelten, wenn sie im Gebiet desselben Flächennutzungsplanes oder Landkreises oder in den Gebieten benachbarter Landkreise liegen, so dass die Gefahr besteht, dass Maßnahmen nicht im Kreisgebiet umgesetzt werden.
Der MKK ist hauptbetroffen von der Planung, wird erhebliche Funktionsverluste im Naturhaushalt hinnehmen müssen und sollte somit von den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen besonders begünstigt werden. Eine mögliche Verlagerung der Kompensationsmaßnahmen außerhalb des MKK ist soweit möglich zu vermeiden.
Wenn auch die Kompensationsmaßnahmen erst abschließend im Planfeststellungsverfahren festgelegt werden, sollte bereits frühzeitig im ROV sowohl politisch als auch durch die fachliche Stellungnahme auf die Berücksichtigung des Main-Kinzig-Kreises im Rahmen der Kompensationsplanung Einfluss genommen werden.
In den 90er Jahren wurde für die Großbauprojekte A 66, A45 und Bundesbahnausbaustrecke ABS 5 das „Kompensationskonzept Kinzig“ im Rahmen einer Steuerungsgruppe mit den wesentlichen Beteiligten erstellt und Kompensationsmaßnahmen im MKK umgesetzt. Eine ähnliche Vorgehensweise sollte auch im Rahmen der Aus- und Neubaustrecke Hanau – Würzburg/Fulda umgesetzt werden.