Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und CDU zur Haushaltssatzung 2023 – Schulschwimmen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktionen von SPD und CDU stellen zur Haushaltssatzung 2023 folgenden Änderungsantrag:
Der Kreistag möge beschließen:
Die derzeitige Förderung des Main-Kinzig-Kreises von 2,20 Euro pro Schwimmschüler wird erhöht auf 11,40 Euro.
Kommunen, die ein Hallenbad für das Schulschwimmen vorhalten, erhalten zusätzlich einen jährlichen festen Sockelbetrag von 100.000,– Euro.
Die jährliche Gesamtfördersumme pro Bad ist auf 400.000,00 Euro pro Jahr begrenzt.
Der Gesamtförderbetrag dieser Anpassungen entspricht einer Summe von rd. 2,6 Mio. Euro und damit rd. 0,5 Punkten der Schulumlage. Die Finanzierung erfolgt aus dem Gesamtaufkommen der Schulumlage und stellt daher keine zusätzliche Belastung des Haushalts des Main-Kinzig-Kreises dar.
Neben dieser Zuschusserhöhung, die zur Minderung der laufenden Betriebskosten der Bäder dient, soll eine weitere Unterstützung der Kommunen bei Investitionen für den Neubau und für grundhafte Sanierungen von Hallenbädern vorgesehen werden. Hierfür sollen jährliche Finanzmittel in einer Höhe von 750.000,– Euro bereitgestellt werden, die als Zinszuschüsse gewährt werden.
Entsprechende Finanzmittel sind im Haushaltsentwurf 2023 zu etatisieren.
Begründung:
Der Main-Kinzig-Kreis hat als Schulträger hohes Interesse am Erhalt der Bäderlandschaft in den Städten und Gemeinden, um jedem Kind den Schulschwimmunterricht auch weiterhin zu ermöglichen.
Die Kostenentwicklung der Betriebskosten, insbesondere im Bereich der Hallenbäder, zeigt deutlich, dass eine nachhaltige und dauerhafte Unterstützung der Trägerkommunen von Frei- und Hallenbädern notwendig wird, um das nahezu flächendeckende Angebot des Schulschwimmens auch künftig zu erhalten.
Aus diesem Grund stellen die Instrumente des Beschlussvorschlages eine nachhaltige und langfristige Unterstützung zum Erhalt der Schwimmbäder und der Sicherstellung des Schwimmunterrichts dar.