Kreistag am 10.02.2017 – Hebesatz Kreisumlage

Hebesatz der Kreisumlage für den Doppelhaushalt 2018/2019

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler stellen zur Kreistagssitzung am 10.02.2017 folgenden Antrag:

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss, unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben die Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2018/2019 darauf auszurichten, dass der für 2016 festgesetzte Hebesatz der Kreisumlage auch für diese beiden Jahre des Doppelhaushalts festgesetzt wird.

Sollten sich unter Berücksichtigung der dann aktuellen Rahmendaten des Finanzausgleichs hieraus Überschüsse ergeben, wird der Kreisausschuss beauftragt, die erfolgreichen Sanierungsanstrengungen der Infrastruktur sowie gleichrangig den Abbau der Altfehlbeträge voranzutreiben.

Begründung:

Mit den Haushaltsabschlüssen 2014 und 2015 sowie prognostiziert 2016 ist es dem Kreis gelungen, die scheinbar unendliche Spirale der fortlaufenden Schuldensteigerung zu durchbrechen. Bereits 2014 gelang ein zunächst noch kleiner Überschuss von knapp einer Mio. €, der in 2015 auf immerhin 6,3 Mio. € im ordentlichen Ergebnis anwuchs. Für 2016 ist sogar ein Überschuss von 15,3 Mio. € prognostiziert. Somit ist ein Ausstieg aus der Schuldenspirale gelungen.

Beigetragen hierzu haben sicherlich sehr unterschiedliche Einflüsse und Entscheidungen. Die sich sehr gut entwickelnde Konjunktur hat zu weniger Arbeitslosen und damit weniger vom KCA zu betreuenden Menschen geführt.

Die positiven Steuereinnahmen sind über den Kommunalen Finanzausgleich in Teilen auch an die Landkreise geflossen. Somit kamen die negativen Einflüsse aus der Streichung der Sonderlastenausgleiche (Jugendhilfe, Sozialhilfe, Schulen) nicht umfassend zur Geltung.

Mit dem kommunalen Schutzschirm wurden die betroffenen Kommunen in die Lage versetzt, Altschulden abzugeben. Diese Möglichkeit wurde sehr unterschiedlich von den Kommunen umgesetzt. Die Entscheidung unseres Kreises, langfristige Darlehen mit entsprechend hohen Zinssätzen in den Schutzschirm umzuschulden hat sich dadurch als richtig erwiesen, als hohe Zinslasten damit entfallen sind. Das entlastet dauerhafter den Kreishaushalt, als wenn niedrig verzinste Kassenkredite zurückgezahlt worden wären.

Auch die hartnäckigen Verhandlungen des Landkreistages zur Höhe der Kostenerstattung für den Bereich der ausländischen Flüchtlinge haben sich für das Jahr 2016 ausgezahlt, während die Folgejahre derzeit noch offen sind.

Insofern stehen dauerhaften Entlastungen z.B. aus der kreisspezifischen Umsetzung des Kommunalen Schutzschirms, aber auch aus den verhängten Haushaltssperren einmalige Effekte aus den Jahren 2015 und 2016 mit z.T. erstrittenen Einmalzahlungen (Bildungs- und Teilhabepaket) gegenüber. Die Verwendung dieser einmaligen Effekte für die Nachholung dringender Sanierungsmaßnahmen für Schulen im Jahr 2015 sowie weitere Infrastrukturmaßnahmen im Jahr 2016 war somit nur konsequent, kommen doch diese Verbesserungen ebenfalls der gesamten Bevölkerung des Kreises zugute. So wurden und werden den Kommunen des Kreises Mittel für soziale Maßnahmen, zur Unterstützung der Integrationsmaßnahmen für geflüchtete Menschen sowie für die Schaffung bezahlbaren Wohnraumes durch Investoren zur Verfügung gestellt.

Haushaltsrechtlich hat der Kreis von seinen Gemeinden eine Kreisumlage zu erheben, soweit die Leistungen nach dem Finanzausgleichsgesetz und die sonstigen Erträge und Einzahlungen zum Ausgleich des Haushalts und zum Ausgleich von Fehlbeträgen aus Vorjahren nicht ausreichen.

Dieser Vorgabe ist der Kreis durch die Überschüsse 2014 und 2015 nachgekommen und wird dies auch durch das prognostizierte Ergebnis 2016 erneut erreichen. Gleichwohl sind entsprechend dem beschlossenen Jahresabschluss 2015 immer noch Fehlbeträge aus Vorjahren in Höhe von 218,2 Mio. € auszugleichen.

Mit den erreichten Haushalts- und Kassenüberschüssen ist es auch gelungen, den Kassenkreditbestand Ende 2013 von 309 Mio. € auf 240 Mio. € Ende 2016 zu vermindern. Auch das ist ein vernünftiger Konsolidierungserfolg.

Insofern soll die Planung für den aufzustellenden Doppelhaushalt 2018/2019 darauf ausgerichtet sein, ein positives Ergebnis sowohl für die Entlastung der Kreiskommunen über den differenzierten Kreisumlagehebesatz 2016, als auch für die Fortsetzung erforderlicher Sanierungen und die Rückführung von Haushaltsdefiziten und Kassenkrediten zu erreichen.