Kreistag am 14.12.2018 – Mittel für gutachterliche Beratung im Zusammenhang mit der von der Stadt Hanau angestrebten Auskreisung

Antrag zum Haushalt 2019 – Mittel für gutachterliche Beratung im Zusammenhang mit der von der Stadt Hanau angestrebten Auskreisung

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktionen von SPD und CDU stellen zur Kreistagssitzung am 14.12.2018 folgenden gemeinsamen Antrag zur KA-Vorlage KA/1535/2018 Haushaltssatzung 2019 sowie Investitionsprogramm 2019 – 2022:

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Erste Grundlage für eine Entscheidung des Landes zu einer möglichen Auskreisung Hanaus ist die mehrfach durch die Landesregierung geäußerte Erwartungshaltung einer bilateralen Verständigung der Stadt Hanau und des Main-Kinzig-Kreises über die wesentlichen Modalitäten dieser Auskreisung. Dabei ist vor allem darauf zu achten, dass durch eine mögliche Auskreisung der Stadt Hanau für die verbleibenden 28 kreisangehörigen Städte und Gemeinden keine Nachteile, insbesondere in finanzieller Hinsicht, entstehen.
  1. Vor dem Hintergrund von §2 HKO und der damit verbundenen Aufgabe des Landkreises zu einem gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Belastungen in den Städten und Gemeinden des Landkreises beizutragen, müssen seitens der Stadt Hanau zeitnah und verbindlich Übernahmeerklärungen abgegeben bzw. Erklärungen zur Verpflichtung seitens der Stadt Hanau herbeigeführt werden.

Im Einzelnen sind dies die Themen:

  • Personalkosten für mindestens 177 Stellen für einen noch zu vereinbarenden Zeitraum – abzüglich der Personalkosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Main-Kinzig-Kreises, die im Zuge der durch die Auskreisung entstehenden Aufgabenverlagerungen zur Stadt Hanau wechseln
  • Pensionsverpflichtungen für das bis zum Zeitpunkt einer Auskreisung für die Bearbeitung von Verwaltungsangelegenheiten von Hanauer Bürger/-innen in der Kreisverwaltung eingesetzte verbeamtete Personal
  • Anteil an der Tilgungsverpflichtung des Main-Kinzig-Kreises an der Hessenkasse mindestens entsprechend dem bis 2015 geltenden prozentualen Anteil der Aufwendungen für Hilfen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII für Hanauer Bürger/-innen (ca. 40 %) entsprechend dem vereinbarten Tilgungsverlauf der Hessenkasse
  • Kosten für Betrieb und Nachsorge sowie Rekultivierung der Abfalldeponien für den von der Stadt Hanau angelieferten Abfall sowie Ausgleich möglicher Mehrkosten der durch einen Ausstieg der Stadt Hanau neu zu verhandelnden Entsorgungsverträge
  • Mehrkosten des Main-Kinzig-Kreises für die nach der beabsichtigten Kreisfreiheit Hanaus notwendige Verlagerung von Verwaltungsstellen in andere Städte und Gemeinden des Kreisgebietes
  • Übernahme und Sicherung der sozialen, caritativen, kulturellen und sportlichen Einrichtungen / Institutionen mit Sitz in Hanau, die bisher durch den Kreis gefördert werden.

Diese Auflistung ist nicht als abschließend zu betrachten und gegebenenfalls durch den Kreisausschuss bei neuen Erkenntnissen ergänzt werden.

  1. Für die gutachterliche Beratung des Main-Kinzig-Kreises im Zusammenhang mit der von Hanau angestrebten Auskreisung (rechtliche und wirtschaftliche Betrachtung) wird im Haushalt 2019 ein Betrag von 100.000,– Euro bereitgestellt.

Begründung:

Für gutachterliche Beratung des Main-Kinzig-Kreises in Bezug auf die rechtliche und wirtschaftliche Betrachtung im Zusammenhang mit der von der Stadt Hanau angestrebten Auskreisung, werden möglicherweise externe Berater (Verwaltungs- und Staatsrechts-Experten sowie Wirtschaftsprüfer) hinzugezogen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen auf den Landkreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Hierfür müssen entsprechende Mittel im Haushalt bereitgestellt werden.