Kreistag am 15.12.2017 – Wohnortnahe pflegerische Betreuung

Ergänzung zum SPD-Antrag SPD_AG/0023/2017 Wohnortnahe pflegerische Betreuung

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die SPD-Fraktion bittet den Beschlussvorschlag des SPD-Antrags SPD_AG/0023/2017 zur Kreistagssitzung am 15.12.2017 wie folgt zu ergänzen:

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreisausschuss wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit interessierten Kommunen vorrangig des ländlichen Raumes ein Konzept zu entwickeln, um voll- sowie teilstationäre Hilfeangebote zur pflegerischen Betreuung wohnortnah zu realisieren. Das Dependance-Modell der Alten- und Pflegezentren kann hierbei als Vorbild dienen. Hierbei gilt es, auf zukunftsfähige Konzeptionen und Kooperationen, auch mit am Markt tätigen Dritten, zu achten. Das Konzept soll insbesondere für kleinere Städte und Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis entwickelt werden, die bereits seit längerer Zeit vergeblich versuchen, eine wohnortnahe stationäre Pflege zu realisieren. In dem Konzept sollen zudem Fördermöglichkeiten des Landes, des Kreises und der Kommunen aufgezeigt und entwickelt werden, um eine wohnortnahe stationäre Pflege zu erreichen. Bei Umsetzung des Konzeptes sollen hierzu Mittel aus der ÜWAG-Rücklage des Kreises zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:

Auch der Main-Kinzig-Kreis befindet sich auf dem Weg in eine Gesellschaft des langen Lebens. Derzeit leben im Kreis 413.000 Menschen, davon sind 113.300 Menschen über 65 Jahre alt. Die Zahl der allein lebenden alten Menschen steigt und die Zeit einer Pflegebedürftigkeit wird zu einem eigenen vierten Lebensabschnitt. Dabei wird bis zum Jahr 2030 die Pflegebedürftigkeit von derzeit durchschnittlich 8,5 Jahre auf zehn Jahre steigen. Damit ist die demographische Entwicklung in den kommenden Jahren die größte gesellschaftliche Herausforderung.

Dieser Entwicklung muss der Main-Kinzig-Kreis mit einer intensiven bedarfsgerechten regionalen Pflegeversorgung begegnen. Während stationäre Anbieter auf dem freien Markt den Bau von stationären Einrichtungen insbesondere von der zu erwartenden Gewinnmarge abhängig machen, kommt dem Landkreis und den Kommunen im Rahmen der Daseinsfür- und -vorsorge eine andere Aufgabe zu. Ziel der kommunalen Familie muss es sein, wohnortnahe Angebote zur ambulanten aber besonders der stationären Betreuung auch dort zu realisieren, wo der Profit nicht an erster Stelle steht, sondern die Bürgerinnen und Bürger, deren Wunsch es ist, während der Pflegebedürftigkeit die Heimat nicht zu verlassen und in vertrauter Umgebung stationär gepflegt zu werden. Auf diese Weise kann auch gewährleistet werden, dass Angehörige keine weiten Wege auf sich nehmen müssen.

Die Dependancen der Alten- und Pflegezentren sind ein Beispiel dieser wohnortnahen Versorgung in ländlichen Gebieten. Die Akzeptanz für die Einrichtungen in Ronneburg, Neuberg, Hammersbach und Limeshain ist groß, was an der Belegungsquote deutlich wird.

Ziel des Konzeptes soll es sein, auf der einen Seite innovative Angebote zur wohnortnahen stationären Versorgung aufzuzeigen und auf der anderen Seite im kommunalen Schulterschluss Fördermöglichkeiten durch das Land, den Kreis und die Kommunen darzustellen. Die interkommunale Zusammenarbeit sollte hierbei eine besondere Berücksichtigung finden. Denkbar wäre beispielsweise, dass Kommunen geeignete Grundstücke zur Verfügung stellen und der Main-Kinzig-Kreis Förderzuschüsse aus den noch vorhandenen Mitteln der ÜWAG-Rücklage als Investitionskostenzuschuss zusagt. Laut Beschluss des Kreistags vom 21.6.2013 sollen aus der ÜWAG-Rücklage Investitionen finanziert werden, die der nachhaltigen Entwicklung des Main-Kinzig-Kreises und seiner Gesellschaften dienen. In der Begründung des Antrages ist definiert, dass der Verkaufserlös der ÜWAG-Anteile beispielweise für nachhaltige Zukunftsinvestitionen zu verwenden ist. Die Aufgabe, eine angemessene stationäre Pflege wohnortnah sicherzustellen, ist zweifelsohne eine solche nachhaltige Zukunftsinvestition im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Main-Kinzig-Kreises.