Kreistag am 22.06.2018 – Lärmschutz und Barrierefreiheit an der Bestandsstrecke Hanau-Fulda

Lärmschutz und Barrierefreiheit an der bestehenden Bahnlinie Hanau – Fulda

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktionen von SPD und CDU stellen zur Kreistagssitzung am 22.06.2018 folgenden gemeinsamen Antrag:

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Der Main-Kinzig Kreis fordert das Eisenbahnbundesamt in Verbindung mit der Deutschen Bahn auf, an der derzeit bestehenden Bahnlinie Hanau – Fulda aktiv und stationär reale Lärmbetrachtungen durchzuführen. Ebenfalls wird die Deutsche Bahn über das Eisenbahnbundesamt zu einer aktiven und vorbeugenden Lärmbetrachtungen aufgefordert, die sowohl die reale Lärmbelastung an der derzeitig bestehenden Bahntrasse durch den Main-Kinzig Kreis betrachtet als auch zukünftige Belastungssituationen mit einbeziehen.
  2. Die Deutsche Bahn wird aufgefordert, kurzfristig entlang der Bestandsstrecke den gleichen Lärmschutzstandard wie an der Neubaustrecke der Verbindung Hanau-Fulda/Würzburg anzuwenden.
  3. Die Deutsche Bahn wird zudem aufgefordert, bei der Bemessung des aktiven und passiven Schallschutzes den besonderen bereits bestehenden Lärmbelastungen Rechnung zu tragen und nicht allein die prognostizierten zusätzlichen Belastungen beim Schallschutz zu berücksichtigen.
  4. Die Deutsche Bahn wird aufgefordert, entlang der zukünftigen Bestandsstrecke sowie der Neubaustrecke der Verbindung Hanau Fulda/Würzburg alle betroffenen Bahnhöfe barrierefrei auszubauen.
  5. Die Deutsche Bahn wird aufgefordert, für die Menschen im Main-Kinzig-Kreis Konzepte im Bereich Natur, Tourismus und Infrastruktur zu entwickeln. Naturschutzrechtliche Kompensationserfordernisse sind zum größten Teil auf dem Gebiet des Main-Kinzig-Kreises durch ein Kompensationskonzept zu planen und umzusetzen.
  6. Die Deutsche Bahn wird aufgefordert, in eigener Regie und auf eigene Kosten Behelfsstraßen (z.B. mit direkter Anbindung an die A 66) zu errichten, um den Baustellenverkehr aus den bewohnten Bereichen so umzuleiten, dass die Beeinträchtigung der Bevölkerung möglichst niedrig gehalten wird.
  7. Die Deutsche Bahn wird aufgefordert, eine Stiftung wie z. B. die Stiftung Flughafen Frankfurt/Main für die Region einzurichten. Damit soll den Bedürfnissen der Betroffenen während und nach der Bauphase durch die entstehenden Beeinträchtigungen nachgekommen sowie die Verträglichkeit des Bahnausbaus so weit wie möglich gesichert werden.
  8. Die Deutsche Bahn wird aufgefordert, ein Steuerungsgremium zur Umsetzung der Forderungen unter den Punkten 5 und 6 einzurichten.
  9. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die entsprechenden Gelder im Rahmen der Bedarfsplanungsumsetzungsvereinbarung zur Verfügung zu stellen.
  10. Der Kreisausschuss wird gebeten, die Forderungen der Region direkt bei den Verantwortlichen der Bundes- und Landesregierung zu platzieren und entsprechend des obersten Schutzgutes Mensch auf Umsetzung, Finanzierung und Unterstützung zu bestehen.

Begründung:

Die von der DB Netz AG zu planende Trasse zur Verbesserung des Zugverkehrs und Erhöhung der Kapazitäten auf der Strecke Hanau / Fulda führt zum überwiegenden Teil durch das Gebiet des Main-Kinzig-Kreises.

Zentrale Forderung des Kreistages und damit der Bürgerinnen und Bürger der Region war und ist es, dass trotz der noch nicht konkret festgelegten Strecke soweit wie möglich alle Mittel zu ergreifen sind, um die oben genannten Themen gleichwertiger Lärmschutz an der Bestandsstrecke und barrierefreier Ausbau aller Bahnhöfe entlang der bestehenden und neuen Trasse zu gewährleisten. Hierzu ist es notwendig, dass die Maßnahmen an der Bestandsstrecke (Lärmschutz, barrierefreier Ausbau der Bahnhöfe) Bestandteil der vom Deutschen Bundestag zu beschließenden Bedarfsplanungsumsetzungsvereinbarung werden. Einmal jährlich legt die DB AG zukünftig das Gesamtprojektportfolio neuer Vorhaben dem Bundestag vor, der so frühzeitig Entscheidungen über Änderungen herbeiführen kann. Ziel der regelmäßigen Abstimmung ist es, das Risiko von zusätzlichen Projektkosten und Verzögerungen zu minimieren. Darüber hinaus sollen die Planungen der DB Netz AG frühzeitig vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) begleitet werden, um Prüfungs- und Genehmigungsverfahren zu verkürzen.

Die Bürgerinnen und Bürger des Main-Kinzig-Kreises sind durch die zentrale Lage der Region und durch verschiedene überörtliche Infrastruktursituationen wie z.B. die Bundesautobahnen (BAB 66, 45, 3), den Flugverkehr Frankfurt Flughafen sowie den Betrieb der Bestandsstrecke HU-GN-SLÜ-FD der DB Netz AG schon heute erheblichen Lärmbelastungen ausgesetzt. Insofern ist es nicht nur notwendig, sondern muss als deutliches Signal sowohl an die DB Netz AG als auch an die Bundesregierung ergehen, dass weitere Belastungen weder zumutbar noch akzeptabel sind. Die DB Netz AG muss beim umzusetzenden aktiven und passiven Schallschutz durch Lärmschutz- und Lärmsanierungsmaßnahmen diesen bestehenden Belastungen Rechnung tragen. Die für die geplante Neubaustrecke geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schallschutz müssen für die Bestandsstrecke adäquat angewendet werden.