Kreistag am 25.10.2019 – Wiederwahl der Ersten Kreisbeigeordneten Susanne Simmler nach § 37a (3) HKO i.V.m. § 39a (3) HGO

Antrag der Fraktionen SPD und CDU „Wiederwahl der Ersten Kreisbeigeordneten Susanne Simmler nach § 37a (3) HKO i.V.m. § 39a (3) HGO“

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktionen von SPD und CDU stellen zur Kreistagssitzung am 25.10.2019 folgenden gemeinsamen Antrag:

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag beschließt, die Wiederwahl der Ersten Kreisbeigeordneten Susanne Simmler nach § 37a (3) HKO i.V.m. § 39a (3) HGO vorzunehmen. Die Wiederwahl soll in der Sitzung des Kreistags vom 25. Oktober 2019 stattfinden.

Begründung:

Die Amtszeit der Ersten Kreisbeigeordneten Frau Susanne Simmler endet zum 31.03.2020.Die Wiederwahl der Ersten Kreisbeigeordneten erfolgt gem. § 37a HKO in Verbindung mit § 55 HGO durch den Kreistag. Die Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung über die Wiederwahl § 39a (3) gelten gemäß § 37a Abs. 3 HKO entsprechend. Gemäß § 39a (3) HGO ist die Wiederwahl hauptamtlicher Beigeordneter frühestens 6 Monate vor Ablauf der Amtszeit zulässig; sie muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit vorgenommen sein. Der Beschluss über die Vornahme der Wiederwahl ist in geheimer Abstimmung zu fassen. Bei einer Wiederwahl ist die Bildung eines Wahlvorbereitungsausschusses sowie die öffentliche Ausschreibung der Stelle des Ersten Kreisbeigeordneten nicht erforderlich (§42 Abs. 2 HGO).