Antrag der Fraktionen SPD und CDU „Auskreisung Hanau – weiteres Vorgehen“
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktionen SPD und CDU stellen zur Kreistagssitzung am 28.06.2019 folgenden Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
1.) Der Kreistag bekräftigt seinen Beschluss vom 14.12.2018 (KOA_AG/0014/2018), in dem in Bezug auf eine Auskreisung der Stadt Hanau folgende Rahmenbedingungen festgehalten sind:
1.1 Eine Auskreisung der Stadt Hanau darf nicht zu einer finanziellen Schlechterstellung der verbleibenden 28 Städte und Gemeinden führen.
1.2 Die Stadt Hanau muss die Personalkosten für mindestens 177 Stellen für einen noch zu vereinbarenden Zeitraum, abzüglich der Personalkosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Main-Kinzig-Kreises, die im Zuge einer Auskreisung durch eine Aufgabenverlagerung zur Stadt Hanau wechseln, übernehmen.
1.3 Die Stadt Hanau muss die Pensionsverpflichtungen des Landkreises für das bis zum Zeitpunkt einer Auskreisung für die Bearbeitung von Verwaltungsangelegenheiten von Hanauer Bürger/-innen in der Kreisverwaltung eingesetzte verbeamtete Personal übernehmen.
1.4 Die Stadt Hanau muss einen Anteil an der Tilgungsverpflichtung des Main-Kinzig-Kreises an der Hessenkasse mindestens entsprechend dem bis 2015 geltenden prozentualen Anteil der Aufwendungen für Hilfen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII für Hanauer Bürger/-innen entsprechend dem vereinbarten Tilgungsverlauf der Hessenkasse übernehmen.
1.5 Die Stadt Hanau muss die Kosten für Betrieb und Nachsorge sowie Rekultivierung der Abfalldeponien für den in der Vergangenheit von der Stadt Hanau angelieferten Abfall sowie einen Ausgleich möglicher Mehrkosten der durch einen Ausstieg der Stadt Hanau neu zu verhandelnden Entsorgungsverträge übernehmen.
1.6 Die Stadt Hanau muss die Übernahme und Sicherung der sozialen, caritativen, kulturellen und sportlichen Einrichtungen/Institutionen mit Sitz in Hanau, die bisher durch den Kreis gefördert werden, sicherstellen.
2.) Der Kreistag behält sich eine abschließende Meinungsbildung zur geplanten Auskreisung der Stadt Hanau auf Grundlage des beauftragten prognos Gutachtens vor. Dieses Gutachten soll dem Kreistag in der Kreistagssitzung am 25. Oktober oder in einer Sondersitzung vorgelegt werden.
3.) Der Kreistag sieht es für seine Gesamtabwägung des Hanauer Bestrebens nach einer Auskreisung als unerlässlich an, dass das für den Kreistag zu erstellende Gutachten eine Analyse des von der Stadt Hanau am 25. März in der Öffentlichkeit präsentierten Konzeptes beinhaltet.
4.) Bevor der Kreistag seine Meinungsbildung zur von der Stadt Hanau angestrebten Auskreisung nicht abgeschlossen hat, sind über Gespräche hinaus keine konkreten Verhandlungen des Kreisausschusses mit der Stadt zurückzustellen.
5.) Der Kreistag fordert das Hessische Finanzministerium auf, vor der Sondersitzung des Kreistages am 29.11.2019 eine modellhafte Berechnung des KFAs auf Basis einer Kreisfreien Stadt Hanau zu erstellen und dem Kreisausschuss vorzulegen.
Begründung:
Mit Beschluss des Kreistages vom 14. Dezember 2018 (KOA_AG/0014/2018) wurden Mittel im Haushalt des Main-Kinzig-Kreises bereitgestellt, um damit ein externes Gutachten in Auftrag zu geben. Das Ergebnis des Gutachtens soll dem Kreistag in der Kreistagssitzung am 25. Oktober bzw. in einer Sondersitzung vorgelegt werden. Eine Meinungsbildung der Kreisparlamentarier bezüglich der Auswirkung der seitens der Stadt Hanau angestrebten Auskreisung auf den Landkreis und die ihm angehörenden Städte und Gemeinden kann erst nach Vorliegen aller notwendigen Bewertungsgrundlagen stattfinden. Vor Vorliegen des Gutachtens fehlen für konkrete Verhandlungen mit der Stadt Hanau die notwendigen Grundlagen.