Dringlichkeitsantrag – „Bestandsschutz für die Breitband Main-Kinzig GmbH für zukünftigen Breitbandausbau“
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler stellen zur Kreistagssitzung am 31.08.2018 folgenden gemeinsamen Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird gebeten, bei der Bundesnetzagentur auf einen Bestandsschutz von kommunalen Eigenprojekten wie der Breitband Main-Kinzig GmbH im Main-Kinzig-Kreis hinzuwirken. Kommunen und deren Gesellschaften, die aufgrund eines Marktversagens den Ausbau von schnellem Internet bereits in Eigenregie durchgeführt haben, müssen auch die Weiterentwicklung durchführen können. Auf jeden Fall muss verhindert werden, dass kommunale Projekte die z.B. mittels FTTC (Bandbreiten bis 50 Mbit/s und mehr mittels Vectoring) erschlossen wurden, durch andere Anbieter mit FTTH (Fibre to the Home) überbaut werden.
Darüber hinaus muss die Unterversorgungsschwelle (Aufgreifschwelle, aktuell 30 Mbit/s) für eine Migration zu FTTH deutlich erhöht bzw. ganz aufgehoben werden. Damit wird auch den Landkreisen, die auf eigenes Risiko ein eigenes Netz gebaut haben, eine Weiterentwicklung und eine Förderung ermöglicht.
Begründung:
Im März 2012 hat der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises der Gründung der Breitband Main-Kinzig GmbH zugstimmt mit dem Ziel, den Main-Kinzig-Kreis flächendeckend mit Glasfaser (FTTC-Ausbau) und somit bis zum Jahr 2015 alle 29 Städte und Kommunen im Kreis mit schnellem Internet und einer Übertragungsrate von bis zu 50 Mbit/s, mindestens aber 25 Mbit/s zu versorgen. Vorangegangen war dieser Entscheidung der Umstand, dass im europaweiten Ausschreibungsverfahren (Markterkundung) keiner der am Markt ansässigen Anbieter den Glasfaserausbau im gesamten Landkreis übernehmen wollte.
Auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko hat der Main-Kinzig-Kreis als erster Landkreis deutschlandweit dieses Mammutprojekt gestemmt und bereits im Juli 2015 war die flächendeckende Versorgung aller Ortsteile und damit von über 151.000 Haushalten, mit schnellem Internet und Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s meist sogar mit bis zu 50 Mbit/s abgeschlossen.
Diese Pionierleistung darf nun nicht damit unterwandert werden, dass im Zuge der FTTH-Migration von Unternehmen wie der Telekom im Main-Kinzig-Kreis „Rosinenpicken“ betrieben wird. Hierzu muss ein Bestandsschutz für derartige kommunale Ausbauten auch für die Migration auf FTTH erfolgen.
Die Breitband Main-Kinzig GmbH muss in die Lage versetzt werden, auch den FTTH-Ausbau zu übernehmen und einen Überbau des aktuellen Netzes ohne Aufgreifschwelle durchführen zu können. Hierfür benötigt der Main-Kinzig-Kreis sowohl die Legitimation als auch nicht rückzahlbare Fördermittel in Höhe von rund 400 Millionen Euro für die nächsten 15 bis 20 Jahre. Über den sogenannten „Open Access“ können beispielsweise Unternehmen wie Telekom oder Vodafone Dienste über das dann vorhandene Netz nutzen und vermarkten.
Landkreise, die bereits Pionierarbeit geleistet und selbst investiert haben, finden auf Bundesebene aktuell nicht die Berücksichtigung, die hier gegeben sein sollte.