Kreistagssitzung am 13.12.2019 – Fortführung des Förderprogramms Ärztliche Versorgung

Änderungsantrag der Fraktionen SPD und CDU zu TOP 4.1 (Haushaltssatzung 2020 und 2021 sowie Investitionsprogramm 2020-2024) der Kreistagssitzung am 13.12.2019 „Fortführung des Förderprogramms Ärztliche Versorgung“

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktionen von SPD und CDU stellen zur Kreistagssitzung am 13.12.2019 folgenden gemeinsamen Änderungsantrag zum Haushalt „Fortführung des Förderprogramms Ärztliche Versorgung“:

Der Kreistag möge beschließen:

Finanzmittel in Höhe von 1.000.000 Euro sind für das Haushaltsjahr 2020 für die Fortführung des „Förderprogramms Ärztliche Versorgung“ im Zusammenhang mit dem Programm „Landpartie 1.0“ im Main-Kinzig-Kreis bereitzustellen. Für die Verwendung der bereitgestellten Mittel gilt die Förderrichtlinie „Förderung der ärztlichen Versorgung im Main-Kinzig-Kreis“, die bereits in den Jahren 2018 und 2019 erfolgreich umgesetzt wurde.

Begründung:

Mithilfe der finanziellen Förderung für Ärztinnen und Ärzte im Main-Kinzig-Kreis sowie für Medizinstudierende engagiert sich der Landkreis bereits seit zwei Jahren aktiv bei der Sicherung und Verbesserung der ärztlichen Versorgung. Das „Förderprogramm Ärztliche Versorgung“ setzt Anreize für Ärztinnen und Ärzte, sich im Main-Kinzig-Kreis niederzulassen, bestehende Vertragssitze nach zu besetzen oder das Versorgungsangebot quantitativ und qualitativ zu verbessern. Hierfür hat der Landkreis seit 2018 1.000.000 Euro zur Verfügung gestellt und Ärzte aus 16 Städten und Gemeinden haben von dieser Förderung profitieren können.

Gefördert wird insbesondere die Niederlassung als vertragsärztlich tätige Hausärztin oder Hausarzt bzw. die Anstellung einer Hausärztin oder eines Hausarztes. Ebenso die Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes können auch Träger von Medizinischen Versorgungszentren oder Kommunen eine Förderung erhalten.